Leitern und Tritte

Unsere Leistungen

Prüfung von Leitern und Tritten

gemäß DGUV Information 208-016 und BetrSichV

Erkennung und Dokumentation von Schäden

an Sprossen, Gelenken, Füßen und Schweißnähten

Regelmäßige jährliche Prüfungen

zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit

Erstellung von Prüfprotokollen und Beratung

zur Instandhaltung und Austauschmaßnahmen

Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Hierzu gehört die Prüfung von Leitern und Tritten.
 
Die Leiterprüfung ist ein wichtiger Bereich der Arbeitssicherheit. Nur wenn Beschädigungen, wie z.B. der Spreizgelenke, Füße, Sprossen, etc. rechtzeitig erkannt werden, können Leitern und Tritte sicher genutzt werden. Schweißnähte, Schrauben und Nieten können nach längerer Benutzung ebenso instabil werden.
 
Die Leiterprüfung nach DGUV Information 208‑016 bedeutet für Sie, dass alle benutzten Leitern und Tritte, die Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, geprüft werden müssen.
Häufig benutzte Leitern und Tritte sind:
– Anlegeleitern, die z.B. an eine Wand angelehnt werden
– Rollleitern
– Stehleitern, die frei stehen können und meist eine Plattform haben
– Mehrzweckleitern, die entweder als dreiteilige Schiebeleiter angelehnt oder als Stehleiter dienen
– Tritte, die weniger hoch sind als Leitern und bis zu vier Stufen haben (Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und tonnenförmige Tritte (Elefantenfuß)
 
Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind alle Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich zu prüfen. Wer das Prüfen von Leitern und Tritten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig durchführt, handelt ordnungswidrig und macht sich im schlimmsten Falle strafbar.